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Saturday, June 5, 2010

Re HEIMKINDER - Wie sieht die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Entscheidungen von Antje Vollmer und ihre öffentlichen Äusserungen ?

Soll es gleichermaßen „Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder aus der DDR und BRD“ geben, oder nicht ?

»»» PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Nr. 0470 vom 25. April 2007

Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder

Zum grünen ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" erklären Renate Künast, Fraktionsvorsitzende, und Josef Winkler, Obmann im Petitionsausschuss:

In Heimen der 50er und 60er Jahre herrschten teilweise katastrophale Zustände. Besonders in den sogenannten Fürsorgeheimen hat es systematische Misshandlungen von Kindern und Jugendliche gegeben. In vielen Heimen gab es eine vollständige Reglementierung des Tagesablaufes und aller sozialen Kontakte, körperliche Züchtigung war eine gängige Erziehungsmethode. Heimzöglinge wurden teilweise zu schweren Arbeiten herangezogen und der Zugang zu Bildung wurde ihnen verwehrt.

Das Erfahrene wiegt für die Betroffenen schwer. Das wurde bei einer Anhörung des Petitionsausschusses deutlich, in der ehemalige Heimkinder berichteten. Viele leiden bis heute unter den Geschehnissen. Für sie bedeutet der Heimaufenthalt eine schwere Hypothek für ihr Leben. Einige von ihnen haben sich jetzt im Verein Heimkinder e.V. zusammengeschlossen, um eine Aufarbeitung ihrer Geschichte voran zu bringen.

Wir sind der Auffassung, dass die Aufarbeitung der beschriebenen Missstände eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft ist. Wir sehen Bund und Länder, sowie die kirchlichen und anderen Träger von Heimen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten.

In unserem Eckpunktepapier schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

• Die historische Aufarbeitung:

Erkenntnisse über die Situation in den Heimen müssen vertieft und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

• Die Rehabilitierung der Opfer:

Die Träger der Heime müssen sich ihrer Verantwortung stellen und sich entschuldigen. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass der deutsche Bundestag eine Entschließung verabschiedet, in der er das geschehene Unrecht anerkennt.

• Die Einrichtung einer Stiftung zur Entschädigung der Opfer:

Die Stiftung soll Entschädigung leisten und den Betroffenen eine therapeutische Behandlung und Aufarbeitung ermöglichen. Finanziert werden soll die Stiftung von Bund, Ländern und den Trägern beziehungsweise ehemaligen Trägern der Heime.

Das ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" finden Sie unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/180/180420.pdf [ jetzt aber nicht mehr dort vorhanden ! ] ««
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Das ECKPUNKTPAPIER "Gerechtigkeit für Heimkinder" ist aber weiterhin zu finden @ http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dokbin/180/180420.fraktionsbeschluss_heimkinder.pdf

»»» BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion - 24. April 2007

Gerechtigkeit für ehemalige Heimkinder
Fraktionsbeschluss - 24. April 2007

Das Schicksal der in den 50er und 60er Jahren in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen rückt nach und nach in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. Mehr als eine halbe Million Kinder und Jugendliche wurden in der Bundesrepublik in solche Einrichtungen eingewiesen. Besonders in den Fürsorgeheimen erfolgte die Einweisung vielfach ohne nachvollziehbaren Grund, wie z.B. aufgrund behaupteter drohender "Verwahrlosung", oder bei Mädchen bzw. jungen Frauen und Müttern wegen Verstößen gegen rigide Sexualnormen. Hintergrund war nicht selten eine Denunziation.

Ehemalige Heimkinder berichten nicht nur von unrechtmäßiger Heimeinweisung, sondern auch von massiven psychischen und physischen Misshandlungen, Schlägen, Drohungen oder gar Elektroschocks, und immer wieder auch von sexuellem Missbrauch. Beklagt werden auch das Vorenthalten einer angemessenen Berufsausbildung und der systematische Einsatz von Kindern und Jugendlichen zu erzwungener Arbeit.

Auch die bisherige wissenschaftliche Forschung über die Situation von Heimkindern legt nahe, dass die vollständige Reglementierung des Tagesablaufes und aller sozialen Kontakte, religiöser Zwang und ein ausgeklügeltes Strafsystem bis Mitte der 70er Jahre häufig zum Alltag damaliger Heime gehörten und nicht lediglich auf das Fehlverhalten einzelner MitarbeiterInnen zurückzuführen ist. Körperliche Züchtigung und Gewalt bildete eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in Heimen, um aus Sicht der Verantwortlichen Autorität, Ordnung und Disziplin aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sind Fälle aktenkundig, in denen neben körperlicher Gewalt gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen Strafmethoden wie das stigmatisierende Tragen besonderer Strafkleidung, körperliche Kennzeichnung (Scheren einer Halbglatze) oder Isolation in Arrestzellen, mitunter über viele Tage, angewandt wurden. Die historische Forschung beschreibt das System als "Anstaltserziehung mit Gefängnischarakter".

Die damaligen Erziehungsmethoden waren vielfach nicht nur nach heutigen Maßstäben, sondern auch nach denen der damaligen Zeit brutal und menschenrechtswidrig. Auch in den 50er Jahren galt die Unantastbarkeit der Würde des Menschen! Die beschriebenen Zustände können nicht damit entschuldigt werden, dass strenge Erziehungsmethoden damals allgemein üblich waren. Unterbringung und "Erziehung" waren vielfach rechtswidrig. Die Heimaufsicht funktionierte in vielen Fällen nicht, es hat schwere Versäumnisse auch staatlicher Stellen gegeben.

Bündnis 90 / Die Grünen setzen sich für die öffentliche Anerkennung des geschehenen Unrechts ein, für eine verstärkte historische Aufarbeitung der Situation in den Heimen und für die Entschädigung der Betroffenen. Erreichen wollen wir diese Ziele über die Errichtung einer Bundesstiftung "Ehemalige Heimkinder".

Ein Teil der Einrichtungen war in öffentlicher, ein Teil in privater Trägerschaft. Weit überwiegend standen die Heime aber in kirchlicher Trägerschaft. Zudem wurden auch die von nicht-kirchlichen Trägern betriebenen Heime oftmals von Ordensleuten geleitet.

Die Träger dieser Einrichtungen und die öffentlichen Stellen als Heimaufsicht können sich nicht länger der Einsicht verschließen, dass in vielen dieser Heime die Kinder und Jugendlichen nicht nur in Einzelfällen seelisch und körperlich schwer misshandelt, sondern auch teilweise als billige Arbeitskräfte missbraucht wurden.

Anstatt junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, hat solche Art "Erziehung" Kindern und Jugendlichen oft für ihr ganzes Leben eine schwere Hypothek aufgeladen: Dazu zählen seelische Beschädigungen und verringerte Teilhabechancen - bedingt durch Schwierigkeiten, nach der Heimerfahrung im gesellschaftlichen Leben oder in der Arbeitswelt Tritt zu fassen. Im Falle von Lernbehinderungen wurde diese in der Regel eher verstärkt als ausgeglichen.

Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter dem Erlebten, sind in vielen Fällen traumatisiert und haben die damaligen Erlebnisse bis heute nicht verarbeiten können. Sie brauchen immer noch professionelle Hilfe. Erst nach und nach bricht nach den Veröffentlichungen in den Medien das Schweigen. Das gilt auch für Gespräche innerhalb von Familien oder sozialem Umfeld. Die Scham, auch gegenüber den nächsten Angehörigen über die Vergangenheit zu sprechen, weicht erst sehr langsam den Verletzungen und dem Zorn über das Erlittene. Bei den Verantwortlichen in öffentlichen und privaten Stellen finden die Betroffenen aber noch immer nicht ausreichend Gehör.

Die Aufarbeitung der früheren Missstände und die konkrete Hilfe für die Opfer dieser Zustände ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Unbeschadet möglicher individueller Schadensersatzansprüche sind Bund und Länder sowie die kirchlichen und anderen Träger von Heimen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, um das geschehene Unrecht wenigstens in Ansätzen auszugleichen und damit zu ihrer Verantwortung zu stehen. Ein solches Zeichen der Reue ist zugleich ein unumgänglicher Akt der moralischen Rehabilitierung der Opfer.

Der Prozess der aktiven Rehabilitierung darf nicht abhängig gemacht werden von weiteren womöglich langjährigen Recherchen oder gar überzogenen Anforderungen an die Beweisführung im Einzelfall. Die Prozesse von Entschädigung, konkreter Hilfe und der historisch-kritischen Aufarbeitung müssen zeitgleich laufen. Neben der individuellen Hilfe ist diese gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse in den Heimen von großer Bedeutung. Leider wird diese notwendige Arbeit dadurch erschwert, dass vielfach die Aktenbestände der Heimträger nicht mehr vorhanden sind oder zurückgehalten werden.

Auch die Heimerziehung in der DDR war vielfach bestimmt von Verletzungen der Menschenwürde. Die Betroffenen haben sich hier allerdings noch nicht in der Weise zu Wort gemeldet, wie ehemalige Heimkinder aus der alten Bundesrepublik, die sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt haben. Es bedarf einer sorgfältigen Aufklärung darüber, in wie vielen Fällen die Einweisung und die Behandlung der Kinder und Jugendlichen Teil der politischen Verfolgung gerade der Eltern war. Hier wären dann auch Ansprüche nach dem Strafrechtlichen- Verwaltungsrechtlichen- oder Beruflichen Rehabilitierungsgesetz zu prüfen Es wird in jedem Fall eine ebenfalls wichtige Aufgabe der von uns angestrebten Bundesstiftung sein, zuverlässige Informationen über das Heimwesen der DDR zu sammeln, mit den Betroffenen zu sprechen und auch sie in den Kreis derer aufzunehmen, die Leistungen als Ausgleich für erlittenes Unrecht erhalten. Kinder und Jugendliche aus der DDR dürfen nicht schlechter gestellt werden, als Kinder und Jugendliche aus der Bundesrepublik.

I. Rehabilitierung der Opfer des Heimsystems und Würdigung des zugefügten Unrechts

Der Deutsche Bundestag hat eine frühzeitige Novellierung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Jugendwohlfahrtspflege versäumt. Auch dadurch konnten die Missstände bis in die Mitte der 70er Jahre bestehen.

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Deutsche Bundestag in einer Entschließung ausdrücklich feststellt, dass Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Misshandlung erlebten und in ihren Lebensperspektiven beeinträchtigt wurden.

Eine solche Entschließung des deutschen Bundestages wäre ein bedeutsames Signal an die Opfer, in die Gesellschaft hinein und an die Träger und ehemaligen Träger der Heime.

Wir appellieren an die Träger der Heime und die darin tätig gewesenen Vereinigungen sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich für das geschehene Unrecht zu entschuldigen.

Auch die Länder als Zuständige für die Heimaufsicht sowie die Kommunen, die in vielen Fällen für die unrechtmäßige Einweisung verantwortlich waren, müssen sich ihrer Verantwortung stellen.

II. Errichtung einer Stiftung "Ehemalige Heimkinder"

Die Fraktion Bündnis’90/DIE GRÜNEN tritt für die zeitnahe Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung ein. Die Stiftung soll Entschädigung leisten, finanzielle Ansprüche der betroffenen ehemaligen Heimkinder erfüllen sowie weitere Hilfen für ihre aktuelle Lebenssituation zur Verfügung stellen, den viele Menschen leiden bis heute an den Misshandlungen. Dazu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für ärztliche oder therapeutische Hilfe in den Fällen, in denen die Krankenkassen den Betroffenen den Zugang zur derartigen professionellen Hilfen verweigern. Sie soll ehemaligen Heimkindern auch beratend zur Seite stehen. Wegen des besonderen Charakters der Leistungen muss sichergestellt werden, dass Entschädigungszahlungen keine Anrechnung auf Leistungen des SGB II finden.

Finanziert werden soll die Stiftung von Bund, Ländern und den Trägern bzw. ehemaligen Trägern der Heime. Darüber hinaus ist es angezeigt, Unternehmen und Kommunen mit in die Verantwortung einzubeziehen, sofern sie seinerzeit von Heimkindern als billigen Arbeitskräften profitiert haben.

Eine eigenständige Stiftung ist aufgrund ihrer besonderen Sachkenntnis besser als andere Verwaltungsstellen in der Lage, den Betroffenen wirksam und zugleich mit einem Minimum an Bürokratie zu helfen.

III. Die historische Aufarbeitung weiter vorantreiben

Aufgabe einer zu gründenden Stiftung soll auch die Förderung der weiteren historischen Aufarbeitung sein. Die bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Situation in den Heimen sollen vertieft und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Durch die Dokumentation der damaligen Geschehnisse soll die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung befördert werden.

Schon im Vorgriff auf die Errichtung einer solchen Stiftung muss die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern dafür Sorge tragen, dass die vorhandenen Aktenbestände der Träger der Einrichtungen und der Heimaufsicht umgehend gesichert werden. Sicher zu stellen sind hier auch die Unterlagen aus den Erziehungsheimen in der DDR. «««

Weitgehend von Ehemaliges HeimkindErich Scheuch recherchiert und zusammengestellt, und unser aller Dank gebührt ihm dafür, all dies noch einmal ins Gedächnis gerufen zu haben ( siehe daher auch diesbetreffend die Diskussionsmöglichkeit @ https://www.vehev-forum.de/viewtopic.php?f=26&t=151 ).


QUERVERWEISE:

»Antje Vollmer verkündet seit Anfang 2010: Die Wahrheit über sie und ihr Handeln, Tun und Lassen ist offiziell nur auf ihrer eigenen Webseite zu finden« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/06/antje-vollmer-verkundet-seit-anfang.html

»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG. – Michael Witti erklärt Antje Vollmer die Rechtslage betreffend „Entschädigung für Ehemalige Heimkinder“« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/runder-tisch-heimerziehung-michael.html

»Antje Vollmer bestimmt nicht was MENSCHENRECHTSVERLETZUNG und ZWANGSARBEIT ist und was VERJÄHRT ist. Internationales Recht und Gesetz bestimmt dies.« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/antje-vollmer-bestimmt-nicht-was.html

»Nachkriegsdeutsche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ eindeutig belegt. Umfangreiche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ Fotodatenbank im Netz. Freie Verwendung für alle« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/05/nachkriegsdeutsche-heimkinder.html
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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