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Monday, January 3, 2011

GERMANY: Schwerwiegende MENSCHENRECHTSVERLETZUNG begangen seitens der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, systematisch und über Jahrzehnte hinweg !

.
An:

die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).


Die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND kommt nicht umhin zugeben zu müssen jahrzehntelang schwerwiegende systematische MENSCHENRECHTSVERLETZUNG begangen zu haben
!



Verschleierung“, „BagatellisierungundSchönredereihilft nicht !


Betreff: Deutsches Grundgesetz und Internationales Recht und Gesetz.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat Rechtsgültigkeit seit dem 22. Mai 1949 ( auch dann, wenn die ein oder andere Person, Gruppe oder Organisation weitergehend sowohl wie auch weitgehend, auch noch für lange Zeit nach diesem Rechtsgültigkeitsdatum, auf dem Hohheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig handelte und die Rechte seiner Bürger und Bürgerinnen ( eigentlich aller Menschen auf seinem Hohheitsgebiet, völlig abgesehen vonStaatsangehörigkeit“ ), einschließlich aller Kinder und Jugendlichen, mit Füßen trat ! ).

Grundrechtsverletzung“ = „Menschenrechtsverletzung“ = „Verfassungswidrigkeit“ = „Rechtsverstoß“ = „Rechtsbruch“ = „Rechtswidrigkeit“ = „Pflichtverletzung“ = „Unrecht“ = einschließlich „Völkerrechtliches Verbrechen“ = "human rights violation" = "human rights abuse" = "human rights violations" = "human rights abuses" = including "crimes against humanity"

Grundrechtsverletzungverjährt nicht !!!

Menschenrechtsverletzungverjährt nicht !!!

Verfassungswidrigkeitverjährt nicht !!!

Verwiesen wird diesbetreffend u.a. auf das Urteil des BGH :
BGH - 5 StR 451/99
[ *** ] !!!


Dieses Rechtsprinzip bezogen auf das Ergebnis und die Feststellungen des »Abschlussberichts des Runden Tisches Heimerziehung«.

»Abschlussbericht - Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60 Jahren« (vorgelegt und veröffentlicht in Berlin am 13. Dezember 2010).

Seite 10, erste Spalte (Mitte):
»[ ... ] dass allgemeine naturrechtliche Vorstellungen bei der Norminterpretation [ des Grundgesetzes ] keine Rolle spielen sollten. Maßgeblich sei allein das Grundgesetz

Seite 11, zweite Spalte (unten):
»Diese konsequente Missachtung der Kinder und Jugendlichen [ in den damaligen 'Heimen' ] und die Verletzung ihrer Rechte auf Kosten einer kollektivistischen Erziehungsvorstellung widersprechen einem demokratischen Verständnis und sind daher mit Blick auf das Grundgesetz auch schon für damalige Maßstäbe zu kritisieren.«

Seite 13, zweite Spalte (unten):
»Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 wurden die unveräußerlichen Grundrechte des Menschen festgeschrieben, die der Staat zu respektieren und zu schützen hat und die für ihn daher bindend sind.« [ !!! ]

Seite 14, erste Spalte (oben):
»Demnach war es den Heimen erlaubt, die Grundrechte der Zöglinge nicht nur zur Erreichung der Erziehungsziele, sondern auch zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung einzuschränken.« [ ? ]

Seite 14, erste Spalte (Mitte):
»[ ... ] unter dem Grundgesetz keine grundrechtsfreien Räume geben kann.« [ !!! ]

Seite 14, erste Spalte (oben):
»Eine gesetzliche Grundlage, die normalerweise für jeden Eingriff in Grundrechte erforderlich ist, wurde im „besonderen Gewaltverhältnis“ nicht verlangt.« [ ? ]

Seite 14, erste Spalte (oben):
»Allerdings standen auch vor 1972 nicht alle Grundrechte der Kinder und Jugendlichen zur Disposition.« [ ? ]

Seite 14, erste Spalte (Mitte):
»Auch im besonderen Gewaltverhältnis mussten die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Freiheitsgrundrecht (aus Art. 2 Abs. 1 GG) respektiert werden. Zudem galt das Übermaßverbot, das unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte untersagt. Maßnahmen, die nicht vom Erziehungszweck gedeckt waren oder im Verhältnis zu ihrem Zweck unangemessen erscheinen, waren daher schon in den 50er Jahren mit der Verfassung nicht zu vereinbaren.«

Seite 26, zweite Spalte (oben):
»Damit wurde gegen Grundrechte wie das Recht auf Freiheit (Art. 1 und 2 GG) sowie den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG) verstoßen.«

Seite 30, zweite Spalte (unten):
Aus der juristischen Bewertung geht hervor, dass für den Bereich der Heimerziehung zwar das Grundgesetz Bestand hatte und galt, dass gleichzeitig aber die Rechtsauslegung, die Rechtsprechung und die Rechtspraxis in den 50er und 60er Jahren noch nicht ausreichend in rechtsstaatlichen Verhältnissen angekommen waren und sich häufig auf Auslegungen, Erlasse und Gesetze aus der Zeit vor 1949 stützten. Das rechtsstaatliche Verständnis, wie wir es heute kennen, konnte damals offenbar nicht vorausgesetzt werden und befand sich insbesondere im gesellschaftlichen Randbereich der Heimerziehung erst in seiner Ausbildung.« [ Solch eine AUSREDE ist jedoch völlig UNZULÄSSIG ! ].

Seite 31, zweite Spalte (unten):
»Im Zwischenbericht des Runden Tisches [ vorgelegt am 17.01.2010 ] wurde von einem „System Heimerziehung“ gesprochen, ohne dass dieses System dort abschließend charakterisiert wurde. Festzustellen ist nun [ am 13.12.2010 ], dass dieses „System Heimerziehung“ auch im Lichte des Grundgesetzes im Bezug auf die Wahrung der Rechte der Betroffenen ein mangelhaftes und demokratisch unreifes System war. Ein „Unrechtssystem“ war es nach Bewertung des Runden Tisches jedoch nicht. [ Auch die AUSREDEein mangelhaftes und demokratisch unreifes Systemist jedoch ebenso völlig UNZULÄSSIG ! ]

Seite 44, erste Spalte (oben) (in einem »Schlusswort der Moderatorin«):
»Expertisen von Historikern, Pädagogen und Rechtsphilosophen haben am Runden Tisch belegt, dass diese formale Rechtsstaatlichkeit in der jungen Bundesrepublik nicht überall Lebenspraxis war, dass es zumindest einen Bereich gab – nämlich den der Heimerziehung – in dem Grundrechte von Kindern und Jugendlichen vielfach verletzt wurden.«
Unterzeichnet von »Dr. Antje Vollmer, 10. Dezember 2010«

Ob die Formulierung all dieser Auszüge und jetzt hier zitierten Textpassagen aus dem »Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung« von den Autoren auch tatsächlich gesetzmäßig formuliert worden ist und innerstaatlichem Recht und Gesetz sowohl wie Internationalem Recht und Gesetz entspricht, muß noch geprüft werden.

Der »Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung« ist aufrufbar @ http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Abschlussbericht.pdf oder, falls diese „RTH-Webseite demnächst aus dem Internet verschwindet, d.h. plötzlich nicht mehr auffindbar ist, auch @ http://s3.directupload.net/images/101228/ww9mtbfu.pdf.

[ *** Siehe ganz unten auf dieser Seite, Seite 1, des 2-seitigen Artikels »HeimkinderVon Staat und Kirchen verschaukelt« in hpdHumanistischer Pressedienst, 1 Feb 2010 - 10:37 Nr. 8711 @ http://hpd.de/node/8711, die Erklärungen von Rechtsanwalt Gerrit Wilmans DAZU. ]

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QUERVERWEIS
:
»Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @
http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )


QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )


QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )


QUERVERWEIS: »Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" ! --- German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" !« --- »German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" ! --- Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" !« @
http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Deutsche-Heimkinder,-damalige-Kindersklaven-verlangen-eine-anstaendige-Entschaedigung-und-Wiedergutmachung_-_keine-Abfindung,-kein-Schweigegeld,-keinen-Kompromiss.html ( Erstveröffentlichung: 2. Mai 2007 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 zu diesen »GERMANY: Schwerwiegende MENSCHENRECHTSVERLETZUNG begangen seitens der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, systematisch und über Jahrzehnte hinweg !«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )


Postscript: Siehe und vergleiche die heutige Situation der staatlich sanktioniertenZwangsarbeit“ : „Kinderzwangsarbeitin Usbekistan und ( a. ) die heutige Unterstützung DARIN der heutigen Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, ( b. ) die heutige Unterstützung DARIN deutscher Großkonzerne ( „Firmen“ / „Geschäftsunternehmen“ ) und ( c. ) die heutige Unterstützung DARIN deutscher Großbanken: berichtet in dem SPIEGEL-Artikel »ROHSTOFFE - Staatliche Zwangsarbeit« : DER SPIEGEL 43/2010 vom 25.10.2010 @ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74735310.html

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